Mitglieder
Beitritt
Sie können Mitglied von Suissimage werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Ziff. 3.1 lit. a und b Statuten):
Entweder sind Sie
- Urheber_in in der Funktion Drehbuch/Dialog oder Regie, oder
- Sie haben in einer anderen Funktion bei einem Film einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet; oder
- Sie sind Rechteinhaber_in, d.h. eine Produzentin, eine Verleiherin, ein Weltvertrieb oder ein_e andere_r Rechteinhaber_in, der/die im Film- und Audiovisionsbereich tätig ist und Urheberrechte erworben hat.
- Weiter haben Sie einen besonderen Bezug zur Schweiz, wie insbesondere Wohnsitz, Sitz oder Nationalität, und
- verfügen über Rechte an Filmen, die genutzt werden.
Seit 1996 können unter gewissen Voraussetzungen neben den Angehörigen der Funktionen Drehbuch und Regie weitere Mitwirkende am Film (die Filmtechniker_innen) Mitglied von Suissimage werden (Ziff. 3.1 lit. c Statuten). Dies unter der Bedingung, dass die Produzentin und die/der Regisseur_in eines Filmes, an dem sie mitgewirkt haben, bestätigen, dass ihr Mitwirken urheberrechtlich relevant war. Weitere Informationen sind auch dem Merkblatt des ssfv zu entnehmen.
Als Mitglied haben Sie ein Mitbestimmungsrecht an der jährlich stattfindenden Generalversammlung und damit die Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen.
Die Mitgliedschaft bei Suissimage ist kostenlos. Studieren Sie unverbindlich den Suissimage Mitgliedervertrag und unser «Augenmerk» und kontaktieren Sie uns schriftlich oder per E-Mail, falls Sie Mitglied werden möchten.
Telefon Mitgliederverwaltung:
T +41 31 313 36 55 oder T +41 31 313 36 59, oder T +41 31 313 36 44
E-Mail: mail@suissimage.ch
Werkanmeldung
Wegleitung
Formular
Hier können Sie sich mit Ihrem Login auf dem Portal einloggen. Bitte melden Sie sich beim Mitgliederbüro, wenn Sie noch nicht über ein Login verfügen.
ISAN
Was ist ISAN?
Die ISAN (International Standard Audiovisual Number) ist ein Nummerierungssystem und dient der Identifikation audiovisueller Werke. Jedem in der ISAN Filmdatenbank eingetragenen audiovisuellen Werk wird eine eindeutige, international anerkannte und unveränderliche Referenznummer, ein sogenannter «Identifier» zugeteilt.
Was nützt ISAN?
Die ISAN kommt als Referenznummer in folgenden Bereichen zur Anwendung:
- Vereinfachung der Verwertungsprozesse für die Abrechnung und Ausschüttung von Urheberrechtsentschädigungen
- Rückverfolgbarkeit und Kontrolle der Auswertung durch Lizenznehmerin wie z.B. Sendeunternehmen mit und ohne Streamingangeboten
- Mittel gegen Piraterie bzw. unerlaubte Nutzungen
- Verwaltung von Filmkatalogen
- Festivalbewerbungen, Förderanträge
- etc.
Wo und wie erhalte ich eine ISAN?
ISAN für Filmproduktionen bzw. audiovisuelle Werke können bei der Registrierungsagentur ISAN Switzerland www.isanswitzerland.ch erstellt werden. Registrieren Sie sich jetzt für ein ISAN Kund_innenkonto.
Was kostet eine ISAN?
Eine ISAN und eine ISAN Project kosten CHF 30. Die Kosten hat der/die ISAN Kund_in grundsätzlich selbst zu tragen. Suissimage übernimmt indes die Kosten für Mitglieder für Schweizer Produktionen, die länger als 4 Minuten dauern, es sei denn es ist ein Trickfilm oder Videoart. Suissimage übenimmt zudem nicht nur die Kosten von ISAN für angemeldete fertiggestellte Werke, sondern auch die Kosten für ISAN Projects unabhängig von einer Anmeldung bei Suissimage. Allerdings nur für ISAN und ISAN Projects, die während des laufenden Geschäftsjahres erstellt und erworben wurden. Mitglieder erhalten die Kosten zurückerstattet, wenn ein entsprechender Beleg bei Suissimage (per E-Mail an mail@suissimage.ch) eingereicht wird.
Rechtsdienst
Rechtsberatung
Für unsere Mitglieder und Auftraggeber_innen setzen wir uns ein, und das nicht nur, wenn es ums Geld geht.
Haben Sie eine Frage zum Urheberrecht, ein juristisches Problem? Unsere Rechtsdienste in Bern und Lausanne beraten Sie gerne in allen Rechtsfragen, welche Ihr Filmschaffen betreffen. Ausserdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verträge im Zusammenhang mit Filmproduktionen von uns überprüfen zu lassen.
Zögern Sie nicht, unseren Rechtsdienst zu kontaktieren.
In Bern:
In Lausanne:
Kontrolle von Verträgen
Gewisse Formulierungen in den Drehbuch- und Regieverträgen mit der Produzentin sind von entscheidender Bedeutung dafür, ob – und aus welchen Ländern – die Autor_innen im Falle der Sendung eine Entschädigung über Verwertungsgesellschaften erhalten oder nicht. In den Musterverträgen von ARF/FDS, GARP, SFP, IG und Suissimage handelt es sich dabei um die Ziffern 4.3 (Drehbuchvertrag) und 6.3 (Regievertrag). Bestimmungen, welche sich zur Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften äussern, sollten unverändert übernommen werden und dürfen nicht durch andere, widersprechende Zusatzbestimmungen entkräftet werden. Wichtig ist auch, die jeweils aktuellste Version der Musterverträge zu verwenden.
Mustervertrag Option: Suissimage bietet kein Muster für einen Optionsvertrag an. Hingegen enthält der Mustervertrag für Drehbuchautor_innen in Ziffer 3.9. eine Option.
Gerne sind wir bereit, Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung zu überprüfen. Zögern Sie nicht, unseren Rechtsdienst zu kontaktieren.
In Bern:
In Lausanne:
Drehbuchhinterlegung
Den Mitgliedern von Suissimage sowie anderen Interessierten steht das «Script-Register» zur Hinterlegung ihrer Drehbücher gratis zur Verfügung.
Ein literarisches Werk geniesst ohne Formalitäten den Schutz des Urheberrechts vom Augenblick seiner Schöpfung an. Die Hinterlegung des Drehbuches bei Suisimage ist somit keine Voraussetzung für dessen Schutz. Im Streitfall kann damit jedoch ein Beitrag zum Beweis der Urheberschaft geleistet werden; und zwar sowohl bezüglich Inhalt wie auch Zeitpunkt der Schaffung des Werkes.
Die Hinterlegung ist somit im audiovisuellen Bereich nur bei ausgearbeiteten Treatments oder Drehbüchern sinnvoll.
Ergänzende Informationen erhalten Sie beim Sekretariat von Suissimage in Bern (T +41 31 313 36 36, mail@suissimage.ch) oder beim Bureau romand in Lausanne (T +41 21 323 59 44, lane@suissimage.ch).
Begutachtungsstelle
Schreiben verschiedene Autor_innen an einem Drehbuch, müssen sie am Ende festlegen, wem wieviele Anteile an Urheberschaft zustehen. Dies führt öfters zu Konflikten, die kaum lösbar scheinen. Die Begutachtungsstelle für Drehbuchkonflikte, kann hier Licht ins Dunkle bringen.
Ins Leben gerufen und unterstützt von ARF/FDS, SRG SSR, SSA und Suissimage, steht die Dienstleistung allen Mitgliedern und Auftragnehmer_innen dieser Institutionen für ein bescheidenes Honorar zur Verfügung. Unabhängige Expert_innen lesen die anonymisierten Drehbuchversionen und schreiben ein Gutachten über die Aufteilung der schöpferischen Anteile. Dieses Gutachten soll Streit schlichten und bei allfälligen Verhandlungen als Basis dienen.
Die Abwicklung der Gesuche und Gutachten übernimmt die Anwaltskanzlei Fuhrer Marbach in Bern, womit ein möglichst unparteiisches Verfahren gewährleistet werden soll.
Reglement und Gesuchsformular sind hier zu finden:
www.fmp-law.ch/de/dienstleistungen/begutachtungsstelle-fuer-drehbuchkonflikte