Portrait
Tätigkeit
Unser Geschäft
Suissimage nimmt die Urheberrechte von Filmurheber_innen wie Drehbuchautor_innen und Regisseur_innen sowie von Inhaberinnen von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass diese Berechtigten im Rahmen der Kollektivverwertung für die Nutzung ihrer audiovisuellen Werke ein angemessenes Entgelt erhalten.
Suissimage handelt für die verschiedenen Nutzungen mit den massgebenden Verbänden Tarife aus, in welchen die Nutzungsbedingungen festgelegt sind. Gestützt darauf erteilen wir unseren Kundinnen Lizenzen und ziehen die dafür geschuldeten Entschädigungen ein. In diesem Sinne sind wir Bindeglied zwischen den Nutzerinnen von audiovisuellen Werken einerseits und den Berechtigten an diesen Filmen andererseits.
Suissimage betreibt ein Monitoring über die effektiven Nutzungen ihres Repertoires und gleicht diese Daten mit ihrer Werkdatenbank ab, in welcher über 2,5 Millionen audiovisueller Werke mit den Berechtigten daran registriert sind. Auf diese Weise lassen sich die eingenommenen Vergütungen einfach und eindeutig an die Berechtigten verteilen. 10% des Verwertungserlöses kommt dabei vorab über die beiden Stiftungen Kulturfonds und Solidaritätsfonds Suissimage kollektiv den Angehörigen der Filmbranche zugute, während die verbleibenden 90% nutzungsbezogen und individuell an die Berechtigten zugewiesen werden. Die mit unserer Tätigkeit verbundenen Verwaltungskosten lagen in den letzten Jahren stets unter 4%, so dass wir von jedem eingenommenen Franken rund 96 Rappen an die Berechtigten weitergeben können.
Mittels Gegenseitigkeitsverträgen mit über 98 ausländischen Schwestergesellschaften in rund 45 Ländern wird sichergestellt, dass die von uns vertretenen Berechtigten auch für die Nutzung ihrer Werke im Ausland entschädigt werden und umgekehrt werden über dieses Netzwerk die ausländischen Berechtigten für die Nutzung ihrer Filme in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bezahlt.
Suissimage wurde 1981 durch die Schweizer Filmbranche gegründet, und zwar als private Non-Profit-Organisation in der rechtlichen Form einer Genossenschaft mit Sitz in Bern. Wir verfügen über die erforderliche Verwertungsbewilligung des Bundes, unsere Geschäftsführung und unser Verteilreglement sind der Aufsicht durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) unterstellt und unsere Tarife werden durch eine Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) auf Angemessenheit hin überprüft.
Suissimage macht mit ihrer Tätigkeit neue, innovative Angebote — wie etwa Fernsehen aufs Handy — rechtlich erst möglich und sichert andererseits den Berechtigten an den genutzten Filmen dafür eine angemessene Vergütung.
Geschichte
«Was Sie schon immer über die Geschichte der Suissimage wissen wollten… ein Film in 8 Fragen.»
Eine Dokumentation aus dem Jahr 2017 von Sabine Gisiger und Werner Swiss Schweizer.
Leitbild
Unternehmen
Suissimage ist eine als Genossenschaft organisierte Verwertungsgesellschaft der Schweizer Film- und Audiovisionsbranche. Sie wahrt die Urheberrechte und Interessen der Berechtigten (Urheberinnen und Urheber sowie Inhaberinnen und Inhaber von Urheberrechten) an audiovisuellen Werken.
Umfeld
Suissimage bewegt sich in einem Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen. Aus diesem Grund erachtet sie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen als wichtig. Sie setzt sich ein für einen hohen Stellenwert des Urheberrechts in der Öffentlichkeit. Sie engagiert sich wirtschaftlich, kulturell und sozial für die Audiovisionsbranche.
Mitglieder
Suissimage ist ihren Mitgliedern verpflichtet und bietet ihnen prompte und kompetente Dienstleistungen. Sie verwertet die ihr anvertrauten Rechte kosteneffizient, transparent und nachvollziehbar und berät ihre Mitglieder in juristischen Fragen.
Mitarbeitende
Suissimage hat kompetente und zuverlässige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie legt Wert auf deren Eigeninitiative und delegiert ihnen Verantwortung mit entsprechenden Kompetenzen. Sie fördert ein Klima der gegenseitigen Wertschätzung, sowohl innerhalb des Betriebes wie auch gegenüber der Audiovisionsbranche.
Infrastruktur
Suissimage hat effiziente Strukturen und verfügt über die technischen Mittel, um ihre Aufgaben optimal zu erfüllen.
Organe
Geschäftsstelle
Organigramm Suissimage
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium und 5 bis 12 Personen aus der Filmbranche. Er konstituiert sich selbst und achtet dabei auf Ausgewogenheit zwischen Urheber_innen- und Produzentinnenvertretung, zwischen französisch- und deutschsprachigen Personen und zwischen Männern und Frauen.
Die Aufgaben des Vorstandes bestehen zur Hauptsache aus der Beschlussfassung über wahrzunehmende Rechte, Mitgliederverträge, Zusammenarbeitsverträge mit anderen Verwertungsgesellschaften. Weiter ernennt und überwacht der Vorstand die Geschäftsleitung.
Der Vorstand trifft sich 3 bis 6 mal jährlich.
Zur Zeit setzt er sich aus den folgenden Personen zusammen:
– Anna Mäder-Garamvölgyi, Fürsprecherin, Bern (Präsidentin)
– José Michel Buhler, Filmverleiher, Genf
– Niccolò Castelli, Regisseur, Lugano
– Marcel Hoehn, Filmproduzent, Zürich (Vizepräsident)
– Daniel Howald, Autor/Regisseur, Brissago
– Irene Loebell, Filmemacherin, Zürich
– Francine Lusser, Produzentin, Genf
– Caterina Mona, Editorin, Zürich
– Pierre Monnard, Regisseur, Thalwil
– David Rihs, Filmproduzent, Genf (Vizepräsident)
– Corinne Rossi, Verleiherin, Zürich
Ehrenpräsidentschaften
– Marc Wehrlin (gestorben 2022), Rechtsanwalt. Präsident 1981-1995.
– Josi J. Meier (gestorben 2006), Rechtsanwältin, Ständerätin. Präsi. 1996-2001.
– Lili Nabholz, Rechtsanwältin, Präsidentin 2002-2015.
Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft Suissimage.
Die wichtigsten Aufgaben bestehen in der Genehmigung von Geschäftsbericht, Jahresrechnung und Budget, der Entlastung der Verwaltungsorgane, der Wahl von Vorstand und Stiftungsräten der Fonds sowie in der Genehmigung von Statuten und Verteilreglement.
Sie tagt einmal jährlich, jeweils am letzten Freitag im April. Eingeladen sind alle Mitglieder und Gäste. Anträge von Mitgliedern zur Traktandenliste müssen spätestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich vorliegen.
Weitere Einzelheiten zur Generalversammlung finden Sie in den Statuten Ziff. 8.2
Offene Stellen
Dienstleistungen
respect ©opyright!
Respect ©opyright! bietet Schüler_innen und Lehrpersonen im Rahmen ihres Unterrichts eine praxisnahe Einführung in das Urheberrecht und schafft Anreize für die Vertiefung der Thematik.
Eine Schulveranstaltung zum Thema Urheberrecht
Die Digitalisierung ermöglicht heute den Zugang zu Musik, Filmen und Büchern – jederzeit und überall. Immer schneller und in immer besserer Qualität können Inhalte konsumiert werden, die nicht selber erstellt wurden. Wie aber sieht es rechtlich aus? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Kunstschaffende? Was sind die Folgen, wenn Jugendliche untereinander Musik via Handy austauschen? Was passiert, wenn ich Künstliche Intelligenz (KI) beim Erschaffen von Texten, Songs, Bilder usw. nutze? Oft sind Schüler_innen mit diesen Fragen überfordert.
Mit einer professionell vorbereiteten Lektion vermitteln Moderatorinnen und Musiker_innen das Thema Urheberrecht und erklären, was bei der Nutzung von neuen Medien zu beachten ist.
Weitere Infos: www.respectcopyright.ch
Sitzungszimmer
Unseren Mitgliedern und insbesondere den Verbänden der Film- und AV-Branche stehen unsere Sitzungszimmer in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes unentgeltlich zur Verfügung.
Einige Angaben zu den Sitzungszimmern
- Lage:
Suissimage, Neuengasse 23, 2. Stock, CH-3001 Bern
Suissimage, Rasude 2, 2. Stock, CH-1006 Lausanne - Platzangebot:
Bern: Grosses Zimmer bis zu 16 Personen, kleines Zimmer bis zu 8 Personen
Lausanne: Sitzungszimmer bis zu 10 Personen - Verfügbare Infrastruktur: Details auf dem separaten Blatt. Für Rückfragen oder technische Probeläufe können Sie uns gerne kontaktieren.
- Getränke: stehen unentgeltlich zur Verfügung (Selbstbedienung)
- Reservation:
Bern: via Mail an mail@suissimage.ch oder per Telefon 031 313 36 36
Lausanne: via Mail an lane@suissimage.ch oder per Telefon 021 323 59 44
Drehbuchhinterlegung
Den Mitgliedern von Suissimage sowie anderen Interessierten steht das «Script-Register» zur Hinterlegung ihrer Drehbücher gratis zur Verfügung.
Ein literarisches Werk geniesst ohne Formalitäten den Schutz des Urheberrechts vom Augenblick seiner Schöpfung an. Die Hinterlegung des Drehbuches bei Suissimage ist somit keine Voraussetzung für dessen Schutz. Im Streitfall kann damit jedoch ein Beitrag zum Beweis der Urheberschaft geleistet werden; und zwar sowohl bezüglich Inhalt wie auch Zeitpunkt der Schaffung des Werkes.
Die Hinterlegung ist somit im audiovisuellen Bereich nur bei ausgearbeiteten Treatments oder Drehbüchern sinnvoll.
Ergänzende Informationen erhalten Sie beim Sekretariat von Suissimage in Bern (T +41 31 313 36 36, mail@suissimage.ch) oder beim Bureau romand in Lausanne (T +41 21 323 59 44, lane@suissimage.ch).